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Hintergrundinformationen
Die Wunddrainage nach Prof. I. D. Karev wurde bereits 1983 in Gorki
entwickelt. Das europaweit geltende harmonisierte Patentrecht sieht übereinstimmend die Therapiefreiheit des Arztes vor. Therapiefreiheit bedeutet, dass der behandelnde Arzt durch bestehende Patentrechte nicht behindert werden darf. Entsprechend sind Heil- und Diagnoseverfahren am
tierischen und menschlichen Körper nicht schutzfähig.
Bestehende Patente beziehen sich auf eine Therapievorrichtung, nicht dagegen auf eine Vorrichtung zur Wunddrainage.
Die PPM-Wunddrainageprodukte nach Prof. I. D. Karev sind invasive Medizinprodukte. Sie sind nur steril bei ungeöffneter und unbeschädigter Verpackung. Als
Sterilisationsmedium wird Ethylenoxid angewendet. Grundsätzlich werden nur biokompatible Werkstoffe mit
Zertifikat verwendet. Kontraindikationen sind nicht bekannt. Gemäß Richtlinie 93/42 EWG des Rates über Medizinprodukte sind die PPM-Wunddrainageprodukte nach Prof. I. D. Karev der Klasse „IIa“, Regel 5, zugeordnet und zur kurzzeitigen Verwendung
bestimmt. Im Bereich von 0 bis 500 mmHg (0 bis etwa 67 kPa)
Unterdruck zeigen die PPM-Wunddrainageprodukte keinerlei Beeinträchtigung hinsichtlich des vorgesehenen
Verwendungszweckes.
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PPM-Wundfolie
Die PPM-Wundfolie
ist eine einseitig selbstklebende, transparent-matte PU-Folie
zur luftdichten Wundabdeckung; sie kann für die gängigsten Arten
der Wundabdeckung verwendet werden. Die PPM-Wundfolie wird in
unterschiedlichen Abmessungen angeboten.
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PPM-Y-Verbinder
Der
PPM-Y-Verbinder dient zum Anschluss von zwei PPM-Drainagen bzw.
PPM-Ports an eine Vakuumquelle. Die beiden
Large-Lock-männlich-Anschlüsse werden durch Verschrauben mit den
PPM-Drainagen bzw. PPM-Ports verbunden. Ebenfalls durch
Verschrauben wird an den Large-Lock-weiblich-Anschluss die
Vakuumquelle konnektiert. der PPM-Y-Verbinder besteht aus
PVC-Schläuchen, die Large-Lock-Konnektoren aus ABS. |